Grundbesitzer sind im Zuge der Wegehalterhaftpflichtversicherung versichert, sofern ein schriftliches Übereinkommen mit der Marktgemeinde Randegg bezüglich der öffentlichen Wanderwege geschlossen wurde.
In diesem Vertrag gilt der Wegehalter in seiner Verantwortung gegenüber den Wegbenützern versichert, sofern er nicht selbst versichert ist. Als versichert gelten grundsätzlich Personen- und Sachschäden von befugten Wegebenützern auf Basis der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen.
Unterstützend deckt die Haftpflichtversicherung der Marktgemeinde Randegg etwaige Haftungen für das Wander-, Rad- und Mountainbike-Wegenetz der Gemeinde Randegg.