Nutzungsbedingungen VOR-Schnupperticket
= VOR KlimaTicket Metropolregion Wien + NÖ+ Burgenland
Das VOR‐Schnupperticket (VOR KlimaTicket Metropolregion Wien + NÖ + Burgenland) ist eine übertragbare Verkehrsverbund‐Jahreskarte, die von allen Randeggerinnen und Randeggern tageweise ausgeliehen werden kann.
Ziel des Schnuppertickets ist ein aktiver Beitrag zur CO2 Einsparung (Vermeidung der Autofahrt) verbunden mit einer Anregung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Die Fahrkartengültigkeit
Das VOR Schnupperticket MetropolRegion ist auf allen VOR‐Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig ‐ öffentlicher und privater Schienenverkehr, Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. WESTbahn Amstetten/Wien). Davon ausgenommen sind touristische Angebote wie die Waldviertelbahn, Wachaubahn, Schneebergbahn, Schafbergbahn, etc. Zusätzlicher
Bonus: Gratis Hundemitnahme
Ausleihbedingungen
Das VOR‐Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Ticket haben. (Ausnahme Samstag‐Kinder‐Mitfahrbonus in Wien)
Für jeden Tag steht ein Klimaticket MetropolRegion als VOR-Schnupperticket zur Verfügung.
Wer ist ausleihberechtigt?
Die Fahrkarte kann von allen Bürgern und Bürgerinnen, die mit Hauptwohnsitz in Randegg gemeldet sind, für einen Tag gratis ausgeliehen werden. (Wochenende und Feiertage gelten als ein Tag).
Ausleihvorgang
Die Fahrkarte kann am Gemeindeamt Randegg
- Telefonisch 07487/6200
- über das Reservierungssystem schnupperticket.at/randegg
- per E-Mail gemeinde@randegg.at
reserviert werden.
Achtung: Reservierungen für das Wochenende und Feiertage müssen bereits für den Vortag eingetragen bzw. angemeldet werden. (z.B. Nutzung ist für Samstag/Sonntag geplant à Reservierung am Freitag eintragen)
Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind frühestens einen Monat vor der Ausleihung möglich.
Die Fahrkarte kann im Bürgerservice der Marktgemeinde Randegg während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 17:00 – 18:00 Uhr
Die Rückgabe hat bis spätestens 07:30 Uhr am Folgetag der Entlehnung in den weißen Postkasten (rechts neben der Eingangstür, der Gemeinde) zu erfolgen. (bitte NICHT im gelben Postkasten)
Die Kartenabholung ist, sofern die Karte bereits verfügbar ist, bereits am Vortag möglich.
Beim Ausleihen wird die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich!
Die Gemeinde Randegg behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis spätestens eine Woche vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.
Mehrmals-Entlehnungen
Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 5 Entlehnungen pro Jahr beschränkt.
Darüber hinaus gehende Entlehnungen sind nur kurzfristig und nach Verfügbarkeit des Tickets möglich. (auf Nachfrage am Gemeindeamt)
Was ist wenn?
- Bei Verlust der Fahrkarte werden dem/der Entlehnenden € 860,- verrechnet (=Kosten der Karte).
- Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben und steht daher nicht für die nächstfolgende Reservierung zur Verfügung, so wird dem Fahrkarten-Nutzer eine Verspätungsgebühr von € 50,- pro Tag
- Kann eine reservierte Karte nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich eine Stornierung im Online-Reservierungs-System vorzunehmen oder das Bürgerservice telefonisch unter 07487/6200 zu verständigen.
- Steht die Fahrkarte aus den genannten Gründen für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, so werden dem Inhaber der Reservierung von der Gemeinde Randegg die Kosten einer Verbund – Tageskarte (max. 50,- Euro) ersetzt.
- Im Fall von mehrmaliger unentschuldigter Nichtabholung behält sich die Gemeinde vor, den Nutzer zu sperren.
Für etwaige Fragen, Unklarheiten bzw. Problemstellungen bei der Benutzung der Streckenkarte steht das Gemeindeamt Randegg unter T 07487/6200 während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Datenschutzhinweis
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Erfüllung des gegenständlichen Vertrages (Entlehnung VOR-Schnupperticket) verarbeitet und zu keinen weiteren Zwecken verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Sofern kein besonderer Aufbewahrungsgrund besteht, werden die Daten nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vernichtet. Sie sind berechtigt, folgende Betroffenenrechte gegenüber der Gemeinde Randegg geltend zu machen: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde.
Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.randegg.at/datenschutzerklaerung/ und in der Datenschutzerklärung der Buchungsplattform schnupperticket.at unter https://schnupperticket.at/DSGVO.pdf.