Gefundenes wiedererhalten

Sie haben etwas gefunden?

Bitte geben Sie gefundene Gegenstände unverzüglich am Gemeindeamt der Marktgemeinde Randegg ab.

Wenn der Fundgegenstand mehr als € 10,00 wert oder offensichtlich für den Eigentümer wichtig ist (z. Bsp. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.

Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.


Sie haben etwas verloren?

Melden Sie sich in diesem Fall am Gemeindeamt um eine Verlustmeldung zu hinterlegen.

Für die Ausstellung einer polizeilichen Verlustanzeige (Dokumentenersatz, z. B. Führerschein) kontaktieren Sie bitte die nächstgelegene Polizeidienststelle.


Derzeit liegen folgende Gegenstände im Gemeindeamt:

 

verschiedenste Schlüssel

Walkingstöcke

Klappbarer Gehstock

Ring

Kindergilet blau/rot Gr. 152

Fahrrad Marke Ghost


Fundgegenstände die im Gemeindeamt abgegeben werden, werden im Gemeindeamt aufbewahrt und können dort abgeholt werden.


Leitfaden zum Fundwesen