Wirtschaftsförderung:
25 % der Aufschließung bezahlt die Firma
50 % der Aufschließung = Förderung der Gemeinde
25 % Gegenrechnung mit dem Kommunalsteuerzuwachs auf die nächsten 5 Jahre
Schneeräumung: je nach strenge des Winters (€ 1,82 bis € 8,72 pro Punkt)
Schneepflug: pauschal ca. 10 % – 15 % des Kaufpreises
Güterwegebau : 20 % der Baukosten (-20 % Interessenten)
Güterwegerhaltung: 25 % Gemeinde, 25% Interessent
Tiere:
Zuchtstierförderung:
25 % des Kaufpreises, jedoch max. € 750,00
der Beitrag gilt grundsätzlich für die Dauer der Zuchtverwendung, mindestens jedoch für 2 Jahre und in diesem Zeitraum wird keine zusätzliche De-Minimis Förderung gewährt
De-Minimis:
Künstliche Besamung: € 10,93
Eigenstandsbesamung: € 4,93
Zuchtwidderförderung der Zuchtklasse I und II:
25 % des Kaufpreises, jedoch max. € 750,00
der Beitrag gilt grundsätzlich für die Dauer der Zuchtverwendung, mindestens jedoch für 2 Jahre