Modell Randegg

Das Modell Randegg ist stark vom Modell Niederösterreich (nöGIG) abgeleitet und sieht für die Versorgung mit zukunftsfähigem Breitbandinternet einen offenen Ansatz vor (3-Layer-Modell). Nach diesem Modell wird die Infrastruktur von der öffentlichen Hand errichtet und an einen neutralen Netzbetreiber verpachtet. Dieser hat die Aufgabe Dienstanbieter für die Versorgung der Bürger zu gewinnen und den Betrieb des Glasfernetzes aufrecht zu erhalten.

Für die Bestellung des Glasfaserinternet müssen Sie als Kunde zwei Verträge abschließen. Einen mit der Breitband Randegg GmbH – BBRG für die Herstellung der Kabelverbindung bis ins Haus und einen weiteren Vertrag mit einem Dienstanbieter (Provider) ihrer Wahl. Daraus ergibt sich ein großer Vorteil:

  Freie Wahl des Anbieters

Die Anbieter in Österreich betreiben in der Regel ihr eigenes Netz und bieten darüber ihre Dienste an. Zusätlichen Anbietern wird der Zugang auf diese privaten Netze zumeist deutlich erschwert und damit Konkurrenz und Innovation verhindert. Durch die Errichtung öffentlicher physikalischer Infrastruktur (Glasfaser-Gebäudeanschluss) un einen offenen Zugang für jeden Dienstanbieter stehen den Kunden über diese Glasfaserleitung eine Vielzahl an Anbietern zur Verfügung. Der so entstehende Wettbewerb kommt den Kunden zu Gute.


 

  AUSBAUBEDINGUNGEN

Damit ein flächendeckender Ausbau realisiert werden kann müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Abschluss von 40 % an Infrastrukturverträgen über das gesamte Gemeindegebiet
  2. Abschluss von mind. 80 % an Infrastrukturverträgen je Ausbaulos in Streulagen bzw. je Straßenzug der Ortsgebiete (Markt Randegg, Perwarth, Schliefau).

Das Erreichen der 40 % Marke an Infrastrukturverträgen wird am Ende des Aktionszeitraums 31.01.2018 überprüft. Ist bis dahin die geforderte Schwelle nicht erreicht, wird das Projekt abgebrochen und alle bereits unterschriebenen Verträge nichtig.


  AUSBAULOSE

Die Ausbaulose werden im Rahmen der Detailplanung festgelegt, die nach dem Erreichen der 40 % Hürde durch ein regionales Planungsbüro durchgeführt wird.


  ANSCHLUSSKOSTEN

Die Berechnung der Anschlusskosten durch die Breitband Randegg GmbH – BBRG  ist vom Zeitpunkt der Unterfertigung des Infrastrukturvertrages abhängig und ist auf dem Bestellformular ersichtlich.

Es können noch weitere einmalige Anschlusskosten durch den Dienstanbieter (Provider) anfallen.


  ANBINDUNG

Die Anbindung der einzelnen Haushalte durch die Breitband Randegg GmbH – BBRG findet Innerorts bis zur Grundstücksgrenze und Außerorts bis zum Hofverband statt. Das Verlegen der Glasfaserkabel im Vorgarten bzw. im Gebäude muss laut Anleitung selbst oder durch Firmen auf Kosten der Kunden durchgeführt werden.